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Erforderliche Unterlagen

Um zum Auswahlverfahren eingeladen zu werden, genügt es fast immer, sich mit dem Online-Antrag oder einer Bewerbung bei der angestrebten Kommunalverwaltung anzumelden. Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses keine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Foto...) ein!

Nur in folgenden Fällen benötigen wir Nachweise:

Foto Dokumentenmappe
  • Falls Sie die Schule bereits verlassen haben und bis zur Prüfung keinen weiteren Schulabschluss erlangen werden
    • Ihr Abschlusszeugnis (qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule, mittlerer Schulabschluss, ggf. auch Zeugnis der 10. Klasse Gymnasium) und
    • zusätzlich - soweit vorhanden - Berufsschulabschluss; bei einer Bewerbung für den allgemeinen Vollzugsdienst kann auch der einfache Hauptschulabschluss zusammen mit einem Berufsschulabschluss eingereicht werden in einfacher Kopie, also ohne Beglaubigung (Nachweis der Schulnoten).
  • Bei einem ausländischen Schulabschluss einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle (soweit nicht bereits vorhanden, Antragstellung bei der Zeugnisanerkennungsstelle erst nach Erhalt eines Notenbescheinigungsformulars von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses innerhalb einer Frist von 14 Tagen), das anerkannte Zeugnis und ggf. eine beglaubigte Übersetzung
  • Wenn ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung aufgrund von Behinderung gemäß § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO), BayRS 2030-2-10-F, beantragt wird:
    Beleg über Grad und Art einer Schwerbehinderung, Bescheid über eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten oder sonstige den Antrag begründende Nachweise und Bescheinigungen

 

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