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Altersgrenze

Wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben werden, ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren regelmäßig nicht möglich (§ 5 Abs. 4 Auswahlverfahrensordnung).

Nach Art. 23 BayBG ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht zulässig, wenn das 45. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen zulassen; bei Beamtinnen und Beamten des Staates ist das Einvernehmen des Finanzministeriums, im Übrigen die Zustimmung des Landespersonalausschusses erforderlich.

Sollten Sie Fragen zu den Altersgrenzen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die jeweiligen Einstellungsbehörden.

Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst gelten abweichende Altersgrenzen. Das Alter muss hier am Einstellungstag grundsätzlich zwischen 17 und 30 Jahren liegen. Ausnahmen sind möglich. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die Einstellungsberatung der Bayerischen. Diese finden Sie unter team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung

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