Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens
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FAQs - Häufig gestellte Fragen

  • Fragen zum Bewerbungsverfahren / zur Antragsstellung
  • Fragen zur Auswahlprüfung
  • Fragen zum Schulabschluss / Zeugnisnoten
  • Fragen zum Einstellungsverfahren
  • Fragen zur späteren Ausbildung / Tätigkeit

FAQs: Bewerbungsverfahren und Antragsstellung

  • Ich möchte zum Polizeivollzugsdienst. Wie und bei wem kann ich mich hierfür bewerben?
  • Ich will mich beim Staat bewerben. Wo muss ich meine Bewerbungsunterlagen hinschicken?
  • Wenn ich einen Online-Antrag gestellt habe, muss ich mich dann zusätzlich bei den Behörden schriftlich bewerben?
  • Kann ich mich gleichzeitig für Ausbildungs- und Studienplätze bewerben?
  • Ich komme nicht aus Bayern. Kann ich trotzdem am Auswahlverfahren teilnehmen?
  • Wozu brauche ich die Bewerbungs-ID?

FAQs: Auswahlprüfung

  • Ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren teilgenommen. Gilt die Prüfung auch für dieses Jahr?
  • Wo kann ich übernachten?
  • Werden Fahrtkosten erstattet?
  • Ich habe am Prüfungstag eine Schulaufgabe/Klausur. Kann ich die Prüfung nachschreiben?
  • Von wem erhalte ich eine Entschuldigung zur Vorlage bei meiner Schule?
  • Muss ich nach der Auswahlprüfung weitere Tests machen?
  • Was wird in der Prüfung gefragt?
  • Wie lange dauert die Prüfung?
  • Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?
  • Ich habe meine Einladung zur Prüfung (= Zulassungsbescheid) verloren. Was nun?
  • Wieso muss ich die Prüfung an einem anderen Ort als gewünscht schreiben?
  • Wie viele Bewerber/-innen nehmen am Auswahlverfahren teil?

FAQs: Schulabschluss / Zeugnisnoten

  • Ich habe meinen Schulabschluss in einem anderen Bundesland gemacht. Wird mein Zeugnis anerkannt?
  • Welche Schulnoten sind für das Auswahlverfahren entscheidend?
  • Können meine Berufsschulnoten einbezogen werden?
  • Welche Noten werden aus Abiturzeugnissen herangezogen?
  • Wie wird die Prüfungsnote ermittelt?
  • Werden die unterschiedlichen Schulabschlüsse (z.B. Quali und mittlerer Schulabschluss) gleich gewertet?
  • Wieso muss ich nach der Prüfung mein Zeugnis einreichen? Das habe ich Ihnen doch schon zusammen mit meinen Bewerbungsunterlagen geschickt.
  • Im Sekretariat meiner Schule funktioniert die Notenübermittlung nicht. Was soll ich jetzt machen?

FAQs: Einstellungsverfahren

  • Wie finde ich heraus, wo ich eingestellt werden kann, wenn ich am Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen habe?
  • Ich bin zugewiesen worden, würde aber lieber eine andere Ausbildung- bzw. Studienrichtung einschlagen. Was kann ich tun?
  • Muss ich mich nach dem Auswahlverfahren bei den Behörden melden oder kommen die Behörden auf mich zu?
  • Habe ich noch Chancen auf einen Ausbildungsplatz, auch wenn ich keine Zuweisung erhalten habe?
  • Kann ich mich mit meinem Prüfungszeugnis direkt an die Einstellungsbehörden wenden?
  • Wie hoch sind die Chancen auf Einstellung?
  • In meinem Prüfungszeugnis schreiben Sie, dass sich die Einstellungsbehörde mit mir in Verbindung setzt. Bisher habe ich aber noch nichts gehört. Soll ich dort anrufen?

FAQs: Spätere Ausbildung / Tätigkeit

  • Wie kann ich mich bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern einschreiben?
  • Werde ich nach der Ausbildung übernommen?
  • Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln, wenn ich merke, dass mir etwas anderes besser liegen würde?
  • Kann ich nach der Ausbildung auch in anderen Bundesländern als Beamter/Beamtin arbeiten?

 

FAQs - Bewerbungsverfahren und Antragstellung

Ich möchte zum Polizeivollzugsdienst. Wie und bei wem kann ich mich hierfür bewerben?

Wenn Sie in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden möchten, hängt der Bewerbungsweg davon ab, ob Sie sich für einen Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (Schulabschluss: Qualifizierender Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mittlerer Schulabschluss oder höherwertiger Schulabschluss) oder für einen Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (Schulabschluss: mindestens Fachhochschulreife/Abitur) bewerben möchten.

  • Für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (bis 1.1.2011: mittlerer Dienst) führt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei ein eigenes Auswahlverfahren durch. Eine Teilnahme an unserem Auswahlverfahren ist insofern nicht notwendig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mit-sicherheit-anders.de.
  • Für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (bis 1.1.2011: gehobener Dienst) melden Sie sich bei uns über unseren Online-Antrag an. Wählen Sie als Studienwunsch "Kommissar/in bei der Polizei" aus. Eine Festlegung auf einzelne Regierungsbezirke ist nicht möglich. Geben Sie bitte im Online-Antrag keinen Ersatzregierungsbezirk an, wenn Sie sich ausschließlich für die Polizei bewerben möchten. Mit der Angabe von Ersatzregierungsbezirken drücken Sie nämlich aus, dass Sie an jeder staatlichen Verwaltung im angegeben Regierungsbezirk interessiert sind, also z.B. auch an der Finanz- oder Justizverwaltung.

    Zusätzlich zur Bewerbung über unser Auswahlverfahren ist zwingend auch eine gesonderte Bewerbung direkt bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich dort online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung der Polizei aufnehmen können und viele Informationen zum Studium finden Sie unter www.mit-sicherheit-anders.de. Eine Bewerbung für ein Studium ist nur möglich, wenn Sie sich termingerecht am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschuss angemeldet haben.

    oder noch anmelden, sofern die Anmeldefrist noch nicht abgelaufen ist.

Ich will mich beim Staat bewerben. Wo muss ich meine Bewerbungsunterlagen hinschicken?

Das kommt darauf an, für welche Ausbildungsrichtung bzw. welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten!

  • In den meisten Fällen brauchen Sie zunächst keine schriftliche Bewerbung einzureichen. Ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, hängt davon ab, wie Sie bei unserem Auswahlverfahren abschneiden. Hierfür können Sie sich mit dem Online-Antrag einfach und papierlos anmelden. Einige wenige nichtstaatliche Behörden (Städte / Landkreise) nehmen nicht am Online-Anmeldeverfahren teil. In diesen Fällen müssen Sie bereits vor der Teilnahme am Auswahlverfahren vor Ort Bewerbungsunterlagen einreichen. Bei welchen Behörden dies erforderlich ist, können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:
    • Ausbildungsplätze: Einstellungsbehörden - nichtstaatliche Verwaltungen
    • Studienplätze: Einstellungsbehörden - nichtstaatliche Verwaltungen
  • Für den Polizeivollzugsdienst finden Sie nähere Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren unter folgender FAQ.
  • Falls Sie bereits einen Abschluss besitzen, der Sie grundsätzlich auch zum direkten Einstieg in der vierten Qualifikationsebene (z. B. Master- oder Diplom-, Magisterabschluss univ.) oder - ohne Teilnahme am LPA-Auswahlverfahren - zum Einstieg in bestimmte Bereiche der dritten Qualifikationsebene berechtigt (z. B. Bachelor), wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Behörden, die entsprechende Stellen ausgeschrieben haben und bei denen Sie an einer Einstellung interessiert sind. Stellenanzeigen finden Sie in der Presse oder auf den Internetseite der Behörden.
    •  Links zu allen Bayerischen Staatsministerien

Wenn ich einen Online-Antrag gestellt habe, muss ich mich dann zusätzlich bei den Behörden schriftlich bewerben?

Bei den Behörden, für die Sie sich mit Online-Antrag anmelden können, müssen Sie zusätzlich keine Bewerbungsunterlagen einreichen.

Bei einer Bewerbung für ein Studium zum/zur Kommissar/in ist zusätzlich zu unserem Online-Antrag noch eine Onlinebewerbung bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich dort online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung der Polizei aufnehmen können und viele Informationen zum Studium finden Sie unter www.mit-sicherheit-anders.de.

Einige wenige nichtstaatliche Behörden (Städte / Landkreise) nehmen nicht am Online-Anmeldeverfahren teil. In diesen Fällen reichen Sie bitte ihre Bewerbungsunterlagen direkt bei der Verwaltung ein. Bei welchen Behörden dies erforderlich ist, können Sie auf folgenden Seiten nachlesen:

  • Ausbildungsplätze: Einstellungsbehörden - nichtstaatliche Verwaltungen
  • Studienplätze: Einstellungsbehörden - nichtstaatliche Verwaltungen

Kann ich mich gleichzeitig für Ausbildungs- und Studienplätze bewerben?

Selbstverständlich können Sie sowohl am Auswahlverfahren für die zweite als auch die dritte Qualifikationsebene teilnehmen, solange Sie für beide die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Ausbildungsplätze: Voraussetzungen
  • Studienplätze: Voraussetzungen

Ich komme nicht aus Bayern. Kann ich trotzdem am Auswahlverfahren teilnehmen?

Am Auswahlverfahren kann jede/r teilnehmen, der/die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzt. Entscheidend hierfür ist der Einstellungsstichtag, d. h. Sie können sich bereits während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen. Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung die geforderte Staatsangehörigkeit besitzen.

Ausbildungsplätze: Voraussetzungen

Studienplätze: Voraussetzungen

Wozu brauche ich die Bewerbungs-ID?

Die Bewerbungs-ID wird Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angezeigt, wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Mit der Bewerbungs-ID haben Sie einen Nachweis, dass sie sich rechtzeitig bei uns angemeldet haben und die Daten übertragen worden sind. Drucken Sie die Bestätigungsseite mit der Bewerbungs-ID deshalb unbedingt aus oder notieren Sie sich die Nummer und verwahren Sie sie in Ihren Unterlagen.
Wird Ihnen nach dem Absenden der Daten keine Bewerbungs-ID angezeigt, ist ein Fehler bei der Datenübertragung aufgetreten. Setzen Sie sich dann umgehend mit uns in Verbindung!

  • Kontakt

 

FAQs - Auswahlprüfung

Ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren teilgenommen. Gilt die Prüfung auch für dieses Jahr?

Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und gilt grundsätzlich nur für das darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Nr. 5.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen).

Das bedeutet, das Auswahlverfahren muss für eine Einstellung im Jahr 2023 schon 2022 erfolgreich absolviert worden sein bzw. muss eine Teilnahme für eine Einstellung im Jahr 2024 bereits 2023 erfolgen, um den gesicherten Zugang zu allen angebotenen Ausbildungsplätzen des jeweiligen Einstellungsjahres zu erhalten. Bei einer Teilnahme an lediglich mindestens einem der drei vorhergehenden Auswahlverfahren ist die Verfügbarkeit der Ausbildungsplätze vom Bedarf der jeweiligen Einstellungsbehörde abhängig. Bei Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren greift die o. g. Ausnahmeregel nicht, d. h. es können dann für das Einstellungsverfahren des betreffenden Einstellungsjahres keine Ergebnisse aus früheren Auswahlverfahren eingebracht werden.

Wo kann ich übernachten?

Bei der Suche von Übernachtungsmöglichkeiten am Prüfungsort können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich an das örtliche Fremdenverkehrsbüro oder suchen Sie über das Internet nach einer Unterkunft. Übernachtungskosten werden von uns nicht erstattet!

Werden Fahrtkosten erstattet?

Fahrtkosten und andere Auslagen (z.B. Übernachtungskosten) für die Teilnahme an der Auswahlprüfung werden nicht erstattet.

Ich habe am Prüfungstag eine Schulaufgabe/Klausur. Kann ich die Prüfung nachschreiben?

Um die Chancengleichheit und den Wettbewerbscharakter sicher zu stellen, finden die Auswahlprüfungen nur einmal im Jahr statt. Alle Bewerber/-innen sollen die gleichen Prüfungsaufgaben bearbeiten. Wenn Sie an diesem Tag verhindert sind, gibt es für Sie demnach keine Möglichkeit die Prüfung nachzuholen. Die Schulen wurden über das Kultusministerium frühzeitig über den Prüfungstag informiert und gebeten, den Tag prüfungsfrei zu halten.

Sie können selbstverständlich im darauf folgenden Jahr wieder am Auswahlverfahren teilnehmen.

Von wem erhalte ich eine Entschuldigung zur Vorlage bei meiner Schule?

Zwei Wochen vor der Prüfung erhalten Sie ein Einladungsschreiben (Zulassungsbescheid) für die Prüfung. Dieses Schreiben können Sie bei Bedarf Ihrer Schule vorlegen. Am Prüfungstag wird Ihnen von dem Prüfungsleiter / der Prüfungsleiterin eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Sagen Sie ihm/ihr einfach Bescheid, dass Sie eine Teilnahmebestätigung benötigen.

Muss ich nach der Auswahlprüfung weitere Tests machen?

Wenn Sie aufgrund ihrer Platzziffer im Auswahlverfahren für eine Einstellung in Frage kommen, lädt Sie die Behörde, bei der sie sich beworben haben, zu einem Vorstellungsgespräch ein. Einige Verwaltungen führen zusätzliche Testverfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Kompetenzen durch. Es kommen strukturierte Interviews oder Assessment-Center zum Einsatz. Wenden Sie sich für nähere Informationen bitte unmittelbar an die Einstellungsbehörden.

Für das Studium zum Kommissar/zur Kommissarin bei der Polizei müssen Sie sich nach unserem Auswahlverfahren noch einem Einstellungstest beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterziehen. Dies besteht unter anderem aus einem Sporttest. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei unter www.mit-sicherheit-anders.de.

Was wird in der Prüfung gefragt?

Bei den Auswahlprüfungen werden Aufgaben zur deutschen Sprache, zum Allgemeinwissen und zum logisch-schlussfolgernden Denkvermögen gestellt.
Näheres zum Prüfungsstoff finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze: Auswahlprüfung - Prüfungsstoff
  • Auswahlverfahren für die Studienplätze: Auswahlprüfung - Prüfungsstoff

Wie lange dauert die Prüfung?

Die Auswahlprüfung für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) dauert 3 Stunden und wird zumeist in der Zeit von 9.15 - 12.15 Uhr abgehalten.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene) dauert 4 Stunden und findet zumeist in der Zeit von 9.15 - 13.15 Uhr statt.

Wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?

Im Buchhandel gibt es Bücher, in denen die Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren veröffentlicht werden. Anhand der Vorjahresaufgaben können Sie sich ein Bild machen, welche Themengebiete geprüft werden und welche Aufgabentypen bislang gestellt wurden. Die genauen Titel und ISBN-Nummern finden Sie unter:

  • Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze: Auswahlprüfung - Prüfungsvorbereitung
  • Auswahlverfahren für die Studienplätze: Auswahlprüfung - Prüfungsvorbereitung

Für die Aufgabe zum Allgemeinwissen sollten Sie über das aktuelle politische und kulturelle Geschehen informiert sein. Nachrichten über Presse, Fernsehen oder Internet zu verfolgen, ist hierfür sicherlich hilfreich.

Ich habe meine Einladung zur Prüfung (Zulassungsbescheid) verloren. Was nun?

Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, wenn Sie Ihr Einladungsschreiben verloren haben, wir lassen Ihnen dann schnellstmöglich ein neues Exemplar zukommen (per Post, E-Mail oder Fax).

  • Kontakt

Wieso muss ich die Prüfung an einem anderen Ort als gewünscht schreiben?

Dies kann zwei Gründe haben. Entweder haben sich für den von Ihnen angegebenen Prüfungsort zu wenig Bewerber/-innen gemeldet, so dass eine Prüfung an diesem Ort unverhältnismäßig hohe Kosten im Vergleich zur Bewerberzahl verursachen würde. Oder es haben sich vor Ihnen bereits so viele Bewerber/-innen für diesen Ort angemeldet, dass unsere Lokalkapazitäten ausgeschöpft sind. In beiden Fällen weisen wir Sie dem für Sie nächstgelegenen Prüfungsort zu.

Sollte der Prüfungsort, für den Sie eingeteilt sind, am anderen Ende von Bayern liegen, haben Sie sich eventuell im Online-Antrag verklickt. Das kann natürlich auch mal passieren. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit uns in Verbindung.

  • Kontakt

Wie viele Bewerber/-innen nehmen am Auswahlverfahren teil?

An der Auswahlprüfung für die Ausbildungsberufe nehmen im Schnitt insgesamt etwa 8.000 - 9.000 Bewerber/-innen teil. Bei der Prüfung für die Studienplätze liegt die Teilnehmerzahl zumeist zwischen 4.000 - 5.000.

Lassen Sie sich aber von diesen hohen Bewerberzahlen nicht abschrecken - wer es nicht probiert, hat sicher keine Chance! 

 

FAQs - Schulabschluss und Zeugnisnoten

Ich habe meinen Schulabschluss in einem anderen Bundesland gemacht. Wird mein Zeugnis anerkannt?

Sofern Ihr außerbayerischer Schulabschluss mindestens dem qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule (Ausbildungsplätze/zweite Qualifikationsebene) bzw. mindestens der unbeschränkten Fachhochschulreife (Studienplätze/dritte Qualifikationsebene) in Bayern gleichzusetzen ist, steht einer Teilnahme am Auswahlverfahren nichts entgegen.

Hinweise zu den Schulabschlüssen aus anderen Bundesländern finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze - Voraussetzungen
  • Studienplätze - Voraussetzungen

Legen Sie uns bitte das maßgebende Zeugnis im Zweifelsfall in einfacher Kopie vor, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wir überprüfen dann, ob der Abschluss für die angestrebte Tätigkeit ausreicht und klären Sie ggf. darüber auf, was von Ihnen noch zu veranlassen ist.

Welche Schulnoten sind für das Auswahlverfahren entscheidend?

Beim Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) fließen die Noten aus den Fächern Deutsch und Mathematik / Rechnungswesen mit ein.

Beim Auswahlverfahren für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene) die Noten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache.

Grundsätzlich sind die Noten stets Ihrem Abschlusszeugnis zu entnehmen, soweit Sie den erforderlichen Abschluss bereits besitzen. Ansonsten dem letzten Zeugnis, das Ihnen vor der Auswahlprüfung ausgehändigt worden ist. Genaueres finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze - Auswahlprüfung - Einbeziehung von Schulnoten
  • Studienplätze - Auswahlprüfung - Einbeziehung von Schulnoten

Können meine Berufsschulnoten einbezogen werden?

Ihre Berufsschulnoten können herangezogen werden, wenn der Abschluss der Berufsschule einen mittleren Schulabschluss darstellt. Bei bayerischen Zeugnissen ist dies der Fall, bei

  • einem Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser in Verbindung mit
  • einer abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • dem Nachweis mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
    Diesen Nachweis können Sie durch die Englischnote aus
    • dem Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss,
    • dem Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder
    • dem Abschlusszeugnis der Berufsschule (sofern Englisch Pflichtfach war) erbringen.

Die anderen Bundesländern haben für die Anerkennung unterschiedliche Kriterien.

Zur Überprüfung schicken Sie uns bitte folgende Zeugnisse in Kopie:

  • Ihr Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I (= Schulabschluss vor der Ausbildung),
  • Ihr Zeugnis über die Ausbildungsprüfung und
  • Ihr Abschlusszeugnis der Berufsschule / Berufsfachschule bzw. sofern die Ausbildung erst im Einstellungsjahr beendet wird, das letzte Jahreszeugnis der Berufsschule / Berufsfachschule.

Dies gilt beim Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) generell und für die Studienplätze (dritte Qualifikationsebene), wenn Sie gerade die Berufsoberschule besuchen.

Welche Noten werden aus Abiturzeugnissen herangezogen?

Die Noten aus den Fächern Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache werden bei Abiturzeugnissen folgendermaßen ermittelt:

  • Berechnung Abiturnoten (PDF, Dateigröße: 65 KB)

Die Berechnung basiert auf Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die bayerischen Gymnasien und wird auch bei außerbayerischen Abiturzeugnissen entsprechend angewandt.

Wie wird die Prüfungsnote ermittelt?

Die in der Auswahlprüfung erzielte Punktzahl wird in eine Note mit zwei Dezimalstellen umgerechnet.

Diese Note wird dann mit Ihren Schulnoten zum so genannten Gesamtergebnis verrechnet. Genaueres hierzu finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze - Auswahlprüfung - Prüfungsstoff und Bewertung
  • Studienplätze - Auswahlprüfung - Prüfungsstoff und Bewertung

Werden die unterschiedlichen Schulabschlüsse (z.B. Quali und mittlerer Schulabschluss) gleich gewertet?

Die Noten aus verschiedenen Schularten werden gleich gewertet; es muss nur die schulische Mindestqualifikation (qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule) vorliegen bzw. bis zur Einstellung erworben werden. Für das Gesamtergebnis spielt jedoch gerade die gezeigte Leistung in der Auswahlprüfung eine erhebliche Rolle. Eine bessere Vorbildung kann hier Vorteile verschaffen.

Wieso muss ich nach der Prüfung mein Zeugnis einreichen? Das habe ich Ihnen doch schon zusammen mit meinen Bewerbungsunterlagen geschickt.

Sofern uns Ihr Zeugnis tatsächlich bereits vorliegt, ist eine erneute Einreichung nach der Prüfung nicht erforderlich und auf dem Vordruck zur Notenbescheinigung, welcher Ihnen bei der Auswahlprüfung ausgehändigt wird, auch entsprechend vermerkt.

Die Geschäftsstelle benötigt in der Regel vor der Auswahlprüfung lediglich Ihre persönlichen Daten, aber keine Bewerbungsunterlagen. Diese werden im Vorfeld jedoch manchmal von einzelnen Behörden (z.B. bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst von der Bayerischen Bereitschaftspolizei) oder bei Soldaten auf Zeit vom Berufsförderungsdienst bzw. der Vormerkstelle angefordert. Die Zeugnisse liegen dann aber vor Ort bei den Behörden und nicht bei uns in der Geschäftsstelle. Wir führen vor der Auswahlprüfung keinen Datenabgleich hinsichtlich der Schulnoten mit diesen Behörden durch, da dies aufwändig wäre und auch viele Fehlerquellen beinhalten würde.

Im Sekretariat meiner Schule funktioniert die Notenübermittlung nicht. Was soll ich jetzt machen?

Schicken Sie uns eine einfache Kopie Ihres Zeugnisses mit der Post oder scannen Sie das Zeugnis ein und mailen Sie uns die entsprechende Datei. Noch sicherer ist eine Übermittlung per Telefax, damit können Sie mittels des Sendeprotokolls die rechtzeitige Übersendung ggf. nachweisen.

  • Kontakt

 

FAQs - Einstellungsverfahren

Wie finde ich heraus, wo ich eingestellt werden kann, wenn ich am Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen habe?

Für die staatlichen Verwaltungen erfahren Sie mit dem Prüfungszeugnis, ob Sie einer Verwaltung zugewiesen werden konnten (= Einladung zum Vorstellungsgespräch), ob eine Einstellung im Nachrückverfahren in Frage kommt oder ob die Chancen auf Einstellung mit dem erreichten Prüfungsergebnis eher gering sind. Lesen Sie also ganz einfach das Anschreiben zum Zeugnis durch, darin finden Sie alle Informationen!
Falls Sie im Nachrückverfahren noch zum Zuge kommen sollten, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung der Einstellungsbehörde. Wir haben diesbezüglich keine aktuellen Informationen der Behörden und können somit keine konkreten Auskünfte erteilen. Wenden Sie sich im Zweifel immer direkt an die Einstellungsbehörden.

Wenn Sie sich auch für nichtstaatliche Verwaltungen (Städte, Landkreise etc.) beworben haben, werden die entsprechenden Behörden von uns über Ihr Prüfungsergebnis informiert. Die Einstellungsbehörden melden sich bei Ihnen, wenn Sie für eine Einstellung in Frage kommen.
Erfahrungsgemäß sind die Chancen auf Einstellung bei Städten und Gemeinden gering, wenn das Prüfungsergebnis für eine Einstellung bei staatlichen Verwaltungen nicht ausreicht. Mit entscheidend ist die Anzahl der Bewerber in Relation zu den angebotenen Stellen.

Ich bin zugewiesen worden, würde aber lieber eine andere Ausbildung- bzw. Studienrichtung einschlagen. Was kann ich tun?

Sie können sich mit Ihrem Prüfungszeugnis auch bei anderen staatlichen Behörden bewerben. Die Kommunalverwaltungen, die Ausbildungs- bzw. Studienplätze zum/zur (Diplom-)Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung anbieten, nehmen nach dem Anmeldezeitraum im Regelfall jedoch keine Bewerbungen mehr an. Ansprechpartner finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze: Einstellungsbehörden
  • Studienplätze: Einstellungsbehörden

Muss ich mich nach dem Auswahlverfahren bei den Behörden melden oder kommen die Behörden auf mich zu?

Wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen, melden sich die Behörden unaufgefordert bei Ihnen. Sie können jedoch im Zweifelsfall direkt dort anrufen und sich erkundigen, ob Einstellungschancen bestehen, wenn Sie bis zwei oder drei Wochen nach Zeugnisversand noch keine Nachricht erhalten haben. Die Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze: Einstellungsbehörden
  • Studienplätze: Einstellungsbehörden

Habe ich noch Chancen auf einen Ausbildungsplatz, auch wenn ich keine Zuweisung erhalten habe?

Sie haben immer noch Chancen im staatlichen Bereich eingestellt zu werden, wenn Sie in die Ersatzliste aufgenommen worden sind. Nach dieser Liste suchen die Einstellungsbehörden Nachrückkandidaten, wenn zugewiesene Bewerber/-innen beispielsweise kein Interesse an der Stelle haben oder bereits anderweitig einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ob Sie auf der Ersatzliste stehen, können Sie dem Anschreiben zum Zeugnis entnehmen.

Kann ich mich mit meinem Prüfungszeugnis direkt an die Einstellungsbehörden wenden?

Das können Sie natürlich tun. Sinnvoll ist es jedoch sich vorab telefonisch zu erkundigen, ob Sie aufgrund Ihrer Platzziffer Einstellungschancen haben. Reichen Sie dann zielgerichtet Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein, die Ihnen eine positive Antwort gegeben haben. Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter:

  • Ausbildungsplätze: Einstellungsbehörden
  • Studienplätze: Einstellungsbehörden

Wie hoch sind die Chancen auf Einstellung?

Bis zu welcher Platzziffer im Auswahlverfahren man eine direkte Stellenzuweisung bei einer staatlichen Behörde oder ein Einstellunsangebot einer nichtstaatlichen Behörde erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustregel gilt, je größer das Stellenangebot in der öffentlichen Verwaltung Bayerns insgesamt bzw. bei der jeweils gewünschten Verwendungsbehörde ist und je besser sich die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt darstellt, um so größer sind auch die Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der öffentlichen Verwaltung Bayerns.

Eine wichtige Rolle spielt aber auch immer, wie viele Interessenten sich jeweils für die von einer bestimmten Einstellungsbehörde angebotenen Ausbildungs- und Studienplätze bewerben. Gerade das Verhältnis der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zur Anzahl der verfügbaren Ausbildungs- oder Studienplätze kann bei den verschiedenen Einstellungsbehörden aus unterschiedlichsten Gründen stark voneinander abweichen.

In meinem Prüfungszeugnis schreiben Sie, dass sich die Einstellungsbehörde mit mir in Verbindung setzt. Bisher habe ich aber noch nichts gehört. Soll ich dort anrufen?

Ja, fragen Sie im Zweifel bitte unmittelbar bei der Einstellungsbehörde nach, wie der Sachstand ist.

 

FAQs - Spätere Ausbildung / Tätigkeit

Wie kann ich mich bei Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern einschreiben?

Sie können sich selbst nicht direkt bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern zum Studieren einschreiben. Sie werden von den staatlichen und nichtstaatlichen Einstellungsbehörden automatisch dort angemeldet, wenn Sie aufgrund Ihres Ergebnisses im Auswahlverfahren als Anwärter/-in für die dritte Qualifikationsebene eingestellt werden.

  • Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

Werde ich nach der Ausbildung übernommen?

In Bayern wird eine Bedarfsausbildung durchgeführt, d. h. es werden grundsätzlich immer nur so viele Nachwuchskräfte eingestellt, wie später auch gebraucht werden. Es wird dennoch nicht bei allen Behörden mit der Einstellung zur Ausbildung eine Übernahmezusage gegeben. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte unmittelbar bei den Einstellungsbehörden.

Kann ich die Ausbildungsrichtung wechseln, wenn ich merke, dass mir etwas anderes besser liegen würde?

Grundsätzlich können Sie während und nach der Ausbildung nicht einfach in eine andere Ausbildungsrichtung wechseln, also zum Beispiel von der Finanzverwaltung in die Justizverwaltung. Schließlich ist die Ausbildung speziell auf die fachlichen Anforderungen der späteren Tätigkeit abgestimmt. Erkundigen Sie sich bitte im Einzelfall bei der Verwaltung, zu der Sie wechseln möchten, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel denkbar wäre.

Kann ich nach der Ausbildung auch in anderen Bundesländern als Beamter/Beamtin arbeiten?

Mit Abschluss der Ausbildung haben Sie die Qualifikation für die jeweilige Fachrichtung für das Bundesland Bayern erworben. Der Wechsel in ein anderes Bundesland ist nur möglich, wenn die in Bayern erworbene Qualifikation dort anerkannt wird. Hierzu kann aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern leider keine konkrete Aussage getroffen werden.

 

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