Um am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens
besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin (=
September/Oktober
im Jahr nach der Auswahlprüfung)
erwerben.
Der einfache
Abschluss einer Hauptschule ist nicht ausreichend!
Nähere Informationen zum mittleren Schulabschluss finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Sofern Sie zum jeweiligen Einstellungszeitpunkt über eine Hochschulreife verfügen, kommt für Sie auch der Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (früher gehobener Dienst) in Betracht. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung zum Auswahlverfahren für die Studienplätze (eigener Online-Antrag!) erforderlich.
Falls Sie über einen Berufsschulabschluss verfügen, ist dieser nur dann als mittlerer Schulabschluss einzustufen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Bei einem Schulabschluss außerhalb Bayerns beachten Sie bitte folgende Hinweise unter Außerbayerische Schulabschlüsse.
Falls Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren im Online-Antrag an, dass Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen mittleren Schulabschluss oder eine Hochschulreife handelt.
Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - jeweils in einfacher Kopie - folgende Unterlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung am Auswahlverfahren ein:
Bei noch fehlender Zeugnisanerkennung kann der betreffende
Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern
erst nach Teilnahme an der Auswahlprüfung, innerhalb einer
Frist von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin,
gestellt werden. Als Nachweis für die Teilnahme
an der Auswahlprüfung
ist dem Antrag zwingend das Notenbescheinigungsformular beizufügen,
das
jedem Prüfungsteilnehmer und jeder Prüfungsteilnehmerin am Prüfungstag von der Prüfungsleitung des jeweiligen Prüfungslokals ausgehändigt
wird.