Reichen Sie uns bitte zeitnah nach der Online-Anmeldung Ihr Abschlusszeugnis ein. Benutzen Sie hierzu am besten die Druckvorlage, die Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angeboten wird.
Sie erhalten zum Nachweis der Schulnoten
am Prüfungstag
einen gesonderten Vordruck. Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule uns die maßgeblichen
Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen bis spätestens Ende Juli/Anfang
August bei uns vorliegen.
Gehen Sie nach der Auswahlprüfung bitte wie folgt vor:
Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.
Eine Online-Notenübermittlung ist für außerbayerische Schulen
nicht möglich.
Senden Sie deshalb bitte
nach der Prüfung
eine einfache Kopie des maßgeblichen
Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage
des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.