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Gültigkeitsdauer und Ablauf des Auswahlverfahrens

Frau beim Ausfüllen von UnterlagenDas Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und gilt grundsätzlich nur für das darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr. 5.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen).

Das bedeutet, das Auswahlverfahren muss für eine Einstellung im Jahr 2023 schon 2022 erfolgreich absolviert worden sein bzw. muss eine Teilnahme für eine Einstellung im Jahr 2024 bereits 2023 erfolgen, um den gesicherten Zugang zu allen angebotenen Ausbildungsplätzen des jeweiligen Einstellungsjahres zu erhalten. Bei einer Teilnahme an lediglich mindestens einem der drei vorhergehenden Auswahlverfahren ist die Verfügbarkeit der Ausbildungsplätze vom Bedarf der jeweiligen Einstellungsbehörde abhängig. Bei Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren greift die o. g. Ausnahmeregel nicht, d. h. es können dann für das Einstellungsverfahren des betreffenden Einstellungsjahres keine Ergebnisse aus früheren Auswahlverfahren eingebracht werden.

Im Auswahlverfahren wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer Gesamtnote aus bestimmten Schulfächern und dem Ergebnis einer schriftlichen Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung werden das Sprachverständnis, die grundlegende Allgemeinbildung und das logisch-schlussfolgernde Denkvermögen getestet.

Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses angemeldet haben. Eine wiederholteTeilnahme am Auswahlverfahren in Folgejahren ist möglich.

Die Anmeldung kann jedes Jahr von etwa Anfang Februar bis etwa Anfang Mai einfach und papierlos über den Online-Antrag erfolgen. Terminänderungen werden ggf. - auch kurzfristig - auf diesem Internetauftritt bekannt gegeben. Sofern Sie sich bis zum Ende des regulären Anmeldezeitraums erfolgreich registriert haben, wird Ihnen der Eingang Ihrer Anmeldung - zusätzlich zur Online-Anmeldebestätigung -  Anfang Juni nochmals schriftlich bestätigt. Im Falle einer Verlängerung der ursprünglichen Anmeldefristen wird Ihnen eine erfolgreiche Anmeldung in diesem Zeitraum ausschließlich im Online-Prozess nach dem erfolgreichen Übermitteln des Online-Antrags an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bestätigt.

Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine Einladung (=Zulassungsbescheid). Darin finden Sie wichtige Informationen, wie die genaue Anschrift Ihres Prüfungsorts und wissenswertes zur Prüfung selbst. Falls Ihnen die Einladung einmal nicht rechtzeitig zugestellt werden oder diese zum Prüfungstag nicht auffindbar sein sollte, können Sie sich mittels Ihrer Bewerbungs-ID über eine Online-Anwendung, die wir ca. 2 Wochen vor der Prüfung über die Rubrik "Häufig gesucht" auf der Startseite dieses Internetauftritts freischalten werden, eine Ersatzeinladung mit allen wichtigen Informationen zum Prüfungstag generieren.

Die Auswahlprüfung findet jährlich einmal an einem Montagvormittag Anfang/Mitte Juli statt. Am Prüfungstag erhalten Sie einen Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden Schulnoten (Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen) bestätigt. Die Schulnoten sind der Geschäftsstelle bis zum Beginn der bayerischen Sommerferien Ende Juli bzw. Anfang August nachzuweisen.

Bis Ende September erhalten Sie schließlich Ihr Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir Sie darüber, ob und ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung Sie zugewiesen werden können. Eine Zuweisung bedeutet, dass die Verwaltung auf Sie zukommt und Sie auffordert, Bewerbungsunterlagen einzureichen und Sie zu einem Vorstellungsgespräch oder gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten einladen wird.

Bei einer Bewerbung für den Bibliotheksdienst, den Archivdienst oder bei Kommunalverwaltungen (Städte, Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen.

 

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