Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle, Abbildung des Bayerischen Staatswappens
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Nachweis der Schulnoten

Wenn Sie die Schule bereits verlassen haben und bis zum Prüfungstag keinen weiteren Schulabschluss erlangen werden

Reichen Sie uns bitte zeitnah nach der Online-Anmeldung Ihr Abschlusszeugnis ein. Benutzen Sie hierzu am besten die Druckvorlage, die Ihnen nach dem Absenden des Online-Antrags angeboten wird.

Wenn Sie noch zur Schule gehen

Sie erhalten zum Nachweis der Schulnoten am Prüfungstag einen gesonderten Vordruck. Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule uns die maßgeblichen Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen bis spätestens Ende Juli/Anfang August bei uns vorliegen.
Gehen Sie nach der Auswahlprüfung bitte wie folgt vor:

Wenn Sie eine Schule innerhalb Bayerns besuchen

Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

Foto Hände auf Notebooktastatur

Wenn Sie eine Schule außerhalb Bayerns besuchen

Eine Online-Notenübermittlung ist für außerbayerische Schulen nicht möglich.
Senden Sie deshalb bitte nach der Prüfung eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.

 

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