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Einstellungsverfahren im nichtstaatlichen Bereich

Das im Auswahlverfahren erzielte Prüfungsergebnis wird von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an alle nichtstaatlichen Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, Bezirke) weitergegeben, für die Sie sich beworben haben. Die einzelnen Behörden nehmen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Kontakt zu Ihnen auf, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in Frage kommen. Reichen Sie bitte erst dann Bewerbungsunterlagen bei den Behörden ein. Die Einladung zu den Vorstellungsgesprächen erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste.

Foto Menschen auf dem Weg zur Arbeit

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (gleiche Platzziffer) bevorzugt eingestellt.

Einige nichtstaatliche Behörden führen nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz durch. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Bezirk Oberbayern
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Landsberg am Lech
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Weilheim-Schongau
  • Stadt Bamberg
  • Stadt Coburg
  • Stadt Erlangen
  • Stadt Fürth
  • Stadt Ingolstadt
  • Landeshauptstadt München
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Schwabach

Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können zum Beispiel ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und eine Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Behörden.

 

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