Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, mit der zum einen die deutsche Sprache getestet wird, zum anderen die Kenntnisse in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht, darüber hinaus die staatlichen und politischen Grundlagen Bayerns, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie zeitgeschichtliche Ereignisse in Kultur und Politik.
Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.
Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutsch- und Fremdsprachennote jeweils in einfacher Gewichtung und die Mathematiknote in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote 1,5-faches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.
Die Berechnung der Gesamtnote im Überblick:
Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung.
Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.