Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, anhand der neben der Fähigkeit, einen Sachverhalt formal und sprachlich richtig darzustellen, auch die Fähigkeiten zu logisch-schlussfolgerndem Denken, ausreichende Kenntnisse in Grammatik und Rechtschreibung sowie Textverständnis und die Fähigkeit zur Textgestaltung geprüft werden. Außerdem werden Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung, insbesondere in den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert), zu Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie zu staatsbürgerlichen Kenntnissen gestellt.
Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.
Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.
Berechnung der Gesamtnote im Überblick
Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung!
Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn die errechnete Gesamtnote schlechter als 4,00 ist.