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Einbeziehung von Schulnoten

In das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens fließen neben der Note aus der Auswahlprüfung die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet), Mathematik (dreifach gewichtet) und einer frei wählbaren Fremdsprache (einfach gewichtet) ein.

Folgende Zeugnisse sind hierfür maßgeblich:

Foto einer Schülerin
  • Schulabschluss vor der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife) bereits besitzen, werden die Noten Ihres hierfür maßgebenden (Abschluss-)Zeugnisses berücksichtigt. Wie die Noten aus Abiturzeugnissen berechnet werden, können Sie der folgenden Übersicht zur Berechnung der Abiturnoten (PDF / 104 KB) entnehmen.
  • Schulabschluss nach der Auswahlprüfung
    Falls Sie den geforderten Schulabschluss (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife) erst nach der Auswahlprüfung erwerben, sind die Noten aus dem letzten vor der Auswahlprüfung ausgehändigten Zeugnis zu berücksichtigen. Sollten Sie die Qualifikationsphase/Kollegstufe eines Gymnasiums besuchen, sind die Zeugnisse von 11/1 und 11/2 bzw. bei neunjährigem Gymnasium 12/1 und 12/2 maßgeblich. Besuchen Sie die 12. Klasse einer Berufsoberschule, so ist das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss zusammen mit dem Berufsschulabschlusszeugnis vorzulegen.
  • Mehrere Schulabschlüsse
    Falls Sie bereits mehrere (Abschluss-)Zeugnisse besitzen, die herangezogen werden können (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife), haben Sie die Wahl, aus welchem der Zeugnisse die Noten entnommen werden. Die Noten können stets nur einheitlich aus einem Zeugnis berücksichtigt werden.

 

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