Zum Nachweis der Schulnoten erhalten Sie am Prüfungstag einen
gesonderten Vordruck.
Anhand dieses Vordrucks kann Ihre Schule dem Prüfungsamt die maßgeblichen
Schulnoten übermitteln. Ihre Schulnoten müssen bis Ende Oktober
bei uns vorliegen.
Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.
Legen Sie den Vordruck zusammen mit dem maßgeblichen Zeugnis nach der Prüfung Ihrer ehemaligen Schule vor. Diese wird die Schulnoten über die Internetseite des Prüfungsamts online übermitteln. Sie erhalten zur Kontrolle und Bestätigung einen Ausdruck, welche Daten übersandt wurden. Heben Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.
Falls es Ihnen oder einer anderen Person nicht möglich ist, Ihre ehemalige Schule aufzusuchen, senden Sie bitte eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie ist nicht notwendig.
Senden Sie bitte nach der Prüfung eine einfache Kopie des maßgeblichen Zeugnisses zusammen mit dem Vordruck an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Eine Beglaubigung der Zeugniskopie und die Vorlage des Vordrucks bei Ihrer Schule sind nicht erforderlich.