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Nachteilsausgleich

Schwerbehinderten Bewerbern und ihnen Gleichgestellten kann auf Antrag je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein.

Falls Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wird, enthält die Einladung zur Auswahlprüfung (Zulassungsbescheid) einen entsprechenden Vermerk. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Unstimmigkeiten rechtzeitig vor der Auswahlprüfung an die Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses.

Schwerbehinderung - weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Schwerbehinderung im Öffentlichen Dienst in Bayern finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.

 

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