Der Bayerische Landespersonalausschuss erhebt durch seine Geschäftsstelle im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Anerkennung von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikationen personenbezogene Daten.
Bayerischer Landespersonalausschuss - Geschäftsstelle -
Postanschrift:
Odeonsplatz 4, 80539 München oder
Postfach 22 14 41, 80504 München
Telefon: 089/2306-2915
E-Mail:
datenschutz@lpa.bayern.de
Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Landespersonalausschusses
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Telefon: 089/2306-2952
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lpa.bayern.de
Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Anerkennung Ihrer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG bearbeiten zu können. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der erforderlichen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 UAbsatz 1 Buchst. e), Abs. 3 Satz 1 und 2 DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Satz 4, Art. 48 Abs. 2 Satz 3, Art. 49 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG), Art. 120 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) und den jeweiligen Zuständigkeitsübertragungen.
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Beratungsanfrage oder Ihres Anerkennungsantrags sowie zur Entwicklung einer einheitlichen Beratungs- und Entscheidungspraxis verwendet.
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, das Rechenzentrum Nord am Landesamt für Steuern bzw. das Landesamt für Finanzen als Auftragsverarbeiter.
Die im Anerkennungsverfahren erhobenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zum o.g. Zweck erforderlich ist.
Nach der DSGVO stehen Ihnen bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (www.datenschutz-bayern.de).