Die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen differenzieren den Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule und erteilen bei bestimmten Leistungen oder aufgrund einer zusätzlichen Leistungsfeststellung einen qualifizierenden Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule. Dieser wird in den genannten Ländern gegenseitig anerkannt, d. h. mit einem qualifizierenden Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule aus diesen Bundesländern erfüllen Sie die schulischen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Justizvollzugsdienst in Bayern.
Der Mittlere Schulabschluss wird in der Mehrzahl der Länder als
Realschulabschluss bezeichnet, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen als
Fachoberschulreife, in Mecklenburg-Vorpommern als Mittlere Reife (ab dem
Schuljahr 2007/2008), in Rheinland-Pfalz als Qualifizierter Sekundarabschluss I,
im Saarland als Mittlerer Bildungsabschluss.
Der erweiterte
Hauptschulabschluss und die erweiterte Berufsbildungsreife beinhalten jedoch
keinen mittleren Schulabschluss, reichen also für einen Einstieg in der zweiten
Qualifikationsebene in Bayern nicht aus!
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist einem mittleren Schulabschluss gleichzusetzen, wenn