Das Auswahlverfahren wird einmal jährlich durchgeführt und giltgrundsätzlich nur für das
darauf folgende Einstellungsjahr. Allerdings können Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren
berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber
an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen
haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung - AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr.
4.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses
im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts - ARLPA mit weiteren Hinweisen).
Das bedeutet, das Auswahlverfahren muss für eine Einstellung im Jahr 2025 schon 2024 erfolgreich absolviert worden sein bzw. muss eine Teilnahme für eine Einstellung im Jahr 2026 bereits 2025 erfolgen, um den gesicherten Zugang zu allen angebotenen Ausbildungsplätzen des jeweiligen Einstellungsjahres zu erhalten.
Bei einer Teilnahme an lediglich mindestens einem der drei
vorhergehenden Auswahlverfahren ist die Verfügbarkeit der Ausbildungsplätze vom Bedarf der jeweiligen Einstellungsbehörde abhängig.
Bei Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren greift die o. g. Ausnahmeregel nicht, d. h. es können
dann für das Einstellungsverfahren des betreffenden
Einstellungsjahres keine Ergebnisse aus früheren Auswahlverfahren eingebracht werden.
Im Auswahlverfahren wird die Qualifikation eines Bewerbers anhand einer Gesamtnote aus bestimmten Schulfächern und dem Ergebnis einer schriftlichen
Auswahlprüfung ermittelt. In der schriftlichen Prüfung werden das Sprachverständnis, die grundlegende Allgemeinbildung
und das logisch-schlussfolgernde Denkvermögen getestet.
Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie die vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sich
rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses angemeldet haben.
Eine wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren in Folgejahren ist möglich.
Die Anmeldung kann jedes Jahr von etwa Anfang Februar bis etwa Anfang Mai einfach und papierlos über den
Online-Antrag erfolgen.
Terminänderungen werden ggf. - auch kurzfristig -
auf diesem Internetauftritt bekannt gegeben. Sofern Sie sich bis zum Ende des regulären Anmeldezeitraums erfolgreich
registriert haben, wird Ihnen der Eingang Ihrer Anmeldung - zusätzlich zur Online-Anmeldebestätigung - Anfang Juni
nochmals schriftlich bestätigt. Im Falle einer Verlängerung der ursprünglichen Anmeldefristen wird Ihnen eine erfolgreiche Anmeldung in
diesem Zeitraum ausschließlich im Online-Prozess nach dem erfolgreichen Übermitteln des Online-Antrags an die Geschäftsstelle des
Landespersonalausschusses bestätigt.
Zwei Wochen vor der Auswahlprüfung erhalten Sie eine
Einladung (=Zulassungsbescheid). Darin finden Sie wichtige Informationen, wie die genaue Anschrift Ihres Prüfungsorts und wissenswertes zur Prüfung
selbst. Falls Ihnen die Einladung einmal nicht rechtzeitig zugestellt werden oder diese zum Prüfungstag nicht auffindbar sein sollte, können Sie sich mittels
Ihrer Bewerbungs-ID über eine Online-Anwendung, die wir ca. 2 Wochen vor der Prüfung über die
Startseite dieses Internetauftritts
freischalten werden, eine Ersatzeinladung mit allen wichtigen
Informationen zum Prüfungstag generieren.
Die Auswahlprüfung findet
jährlich einmal an einem Montagvormittag Anfang/Mitte Juli statt. Am Prüfungstag erhalten Sie einen
Vordruck, mit dem Ihre Schule die in das Auswahlverfahren einzubeziehenden
Schulnoten (Deutsch und Mathematik/Rechnungswesen) bestätigt.
Die Schulnoten
sind der Geschäftsstelle bis zum Beginn der bayerischen
Sommerferien Ende Juli bzw. Anfang August nachzuweisen.
Bis Ende September erhalten Sie schließlich Ihr
Prüfungszeugnis mit der
erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Zusammen mit dem Zeugnis informieren wir
Sie darüber, ob und ggf. zu welcher staatlichen Verwaltung
Sie zugewiesen werden
können. Eine Zuweisung bedeutet, dass die Verwaltung
auf Sie zukommt und Sie auffordert, Bewerbungsunterlagen einzureichen und
Sie zu einem Vorstellungsgespräch oder gesonderten Verfahren zur Prüfung Ihrer
außerfachlichen Fähigkeiten einladen wird.
Bei einer Bewerbung für den
Bibliotheksdienst, den Archivdienst oder bei Kommunalverwaltungen (Städte,
Gemeinden etc.) werden Sie unmittelbar von der zuständigen Behörde
benachrichtigt, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für eine Einstellung in
Frage kommen.