Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt nach der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung vom 8. Februar 2000, GVBl. S. 48 - Bayerische Rechtssammlung 2038-3-1-2-F), zuletzt geändert durch § 6 der Verordnung vom 1. Oktober 2019 (GVBl. S. 594). Der Verordnungstext kann über die Datenbank Bayern.Recht abgerufen werden: