Diese Prüfung gilt für die Studienplätze im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (dritte Qualifikationsebene, Beamtenlaufbahn, früher gehobener Dienst) in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz. Für die Prüfung gibt es grundsätzlich keinen Ersatztermin! Sie können sich jedoch im nächsten Jahr wieder zum Auswahlverfahren anmelden, solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie sich rechtzeitig für die Auswahlprüfung angemeldet haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie am Prüfungstag in der Regel um 8:30 Uhr im Prüfungslokal erscheinen. Für einzelne Prüfungslokale kann aufgrund der Größe des Prüfungslokals oder der Anzahl der Teilnehmer in einem Prüfungslokal auch ein früherer Zeitpunkt (ab 8:00 Uhr) erforderlich sein. Als Prüfungsteilnehmer erhalten Sie genaue Informationen hierzu in einem gesonderten Einladungsschreiben (=Zulassungsbescheid) ca. ein bis zwei Wochen vor der Prüfung.
1 Terminänderungen werden - ggf. auch kurzfristig - auf diesem Internetauftritt bekanntgegeben.