Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Qualifikationsebenen aufzeigen. Da es unterschiedliche Fachlaufbahnen mit einer großen Anzahl verschiedener fachlicher Schwerpunkte gibt, die zum Teil sehr spezielle Voraussetzungen erfordern, soll die Auflistung lediglich als Anhaltspunkt für eine grobe Einteilung dienen.
Für die Einstellung in der vierten Qualifikationsebene müssen Sie einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Referendariatszeit) absolviert haben oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang einschlägig beruflich tätig gewesen sein.
Wenn Sie die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können Sie sich für ein dreijähriges berufspraktisches Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bewerben.
Für eine Einstellung in fachlichen Schwerpunkten mit technischer Ausrichtung ist zum einen ein Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss erforderlich, zum anderen ist nach dem Studium ein spezieller Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren oder eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.
Eine zweijährige Ausbildung für eine Einstellung in der zweiten Qualifikationsebene in fachlichen Schwerpunkten mit nichttechnischer Ausrichtung kommt für Sie in Frage, wenn Sie einen qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule, den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erreicht haben.
Für eine
Einstellung in der zweiten Qualifikationsebene in fachlichen Schwerpunkten mit
technischer Ausrichtung müssen Sie zum einen den Abschluss einer Fachakademie
oder Technikerschule oder eine Meisterprüfung, ggf. auch eine Gesellenprüfung mit
nachfolgender Berufserfahrung besitzen, zum anderen einen speziellen
Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung absolvieren oder nach Ihrem
Abschluss einige Jahre lang beruflich tätig gewesen sein.
→ Ansprechpartner
für den technischen Dienst
Für die Einstellung in der ersten Qualifikationsebene müssen Sie einen Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und ggf. erforderliche fachliche (handwerkliche) Kenntnisse und praktische Fähigkeiten nachweisen können (technischer Dienst).