Für die Vergabe der Ausbildungs- und
Studienplätze im nichttechnischen Bereich der öffentlichen
Verwaltung und Justiz im Freistaat Bayern führt die Geschäftsstelle
des Landespersonalausschusses jeweils einmal jährlich ein zentrales
Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen,
der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie unter den
entsprechenden Rubriken.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung für den
Polizeivollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) interessieren, bewerben Sie sich online unter
team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung/ oder
wenden Sie sich an einen/eine der zahlreichen Einstellungsberater/-innen der Bayerischen Polizei. Die Polizei führt für
diese Ausbildungsplätze ein
gesondertes Auswahlverfahren durch. Das
Auswahlverfahren des Landespersonlausschusses müssen Sie für diese
Ausbildungsrichtung nicht durchlaufen.
Für ein Studium in der 3. Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes ist zusätzlich zur Anmeldung für das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss eine Bewerbung bei der Bayerischen Polizei erforderlich. Wie Sie sich dort online bewerben können, wie Sie Kontakt zur Einstellungsberatung aufnehmen können und viele Informationen zur Bewerbung, zum Beruf und zum Studium finden Sie unter team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung.
Eine Bewerbung für ein Studium ist nur möglich, wenn Sie sich termingerecht für das Auswahlverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss angemeldet haben oder noch anmelden, sofern die Anmeldefrist noch nicht abgelaufen ist.
Eine Studienrichtung mit eher
technischem Schwerpunkt ist der Studiengang zum/zur
Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH). Details über die Zugangsvoraussetzungen,
Studieninhalte und Bewerbungsmodalitäten erfahren Sie auf der Seite
www.verwaltungsinformatiker.de.
Soweit Sie nicht an einer Ausbildung oder
einem Studium sondern direkt an einer Einstellung interessiert sind, wenden Sie
sich bitte stets unmittelbar an die obersten Dienstbehörden. Diese können Ihnen
Auskunft über freie Stellen, Einstellungsvoraussetzungen und die möglichen
Tätigkeits- und Einsatzbereiche in den nachgeordneten Verwaltungsbereichen
geben. Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat keinen Überblick
über die offenen Stellen in den verschiedenen Verwaltungen.