Ihr im Auswahlverfahren erzieltes Ergebnis ist ausschlaggebend, welche Platzziffer Sie auf der Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber erreichen. Für den Großteil der Ausbildungsplätze bei staatlichen Einstellungsbehörden wird das so genannte Zuweisungsverfahren durchgeführt. Hierbei werden den einzelnen staatlichen Behörden in der Reihenfolge der Platzziffern jeweils so viele Bewerberinnen und Bewerber zugeteilt, wie Ausbildungsplätze vorhanden sind (Ablauf des Zuweisungsverfahrens). Wenn Sie eine Zuweisung für eine Ausbildungsrichtung erhalten, bedeutet das, dass Sie von der dafür zuständigen Behörde aufgefordert werden, Bewerbungsunterlagen einzureichen und zu einem Vorstellungsgespräch oder ergänzenden Verfahren zur Prüfung Ihrer außerfachlichen Fähigkeiten eingeladen werden. Sie können sich jedoch mit Ihrem Zeugnis auch bei anderen Verwaltungen bewerben.
Mit Ihrem Prüfungszeugnis informieren wir Sie im September darüber, ob Sie einer Behörde zugewiesen oder in die Ersatzliste aufgenommen wurden. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (gleicher Platzziffer) bevorzugt eingestellt.
Für manche Ausbildungsrichtungen führen die Einstellungsbehörden nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein gesondertes Verfahren zur Prüfung der außerfachlichen Fähigkeiten nach Art. 22 Abs. 9 Leistungslaufbahngesetz durch. Dies ist zum Beispiel für die Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in der Fall. Bestandteile dieser ergänzenden Prüfung können unter anderem ein strukturiertes Interview, eine Gruppendiskussion, ein Rollenspiel und eine Präsentation sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unmittelbar bei den Einstellungsbehörden.
Bewerber, die das Verfahren nach Art. 22 Abs. 9 Leistungslaufbahngesetz bei einer Einstellungsbehörde nicht erfolgreich durchlaufen, können sich weiterhin bei anderen Einstellungsbehörden bewerben.
Das Zuweisungsverfahren betrifft Sie nicht, falls Sie sich für die Ausbildungsrichtungen
(jeweils m/w/d) beworben haben. In diesen Fällen werden Sie unmittelbar von den zuständigen Einstellungsbehörden informiert, wenn Sie aufgrund Ihrer Platzziffer für einen Ausbildungsplatz in Frage kommen. Die zuständigen Einstellungsbehörden sind
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns führt nach dem schriftlichen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses noch ein strukturiertes Interview durch, in dem die außerfachlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber geprüft werden.